Wenn sie keine hat, wie erfüllt sie dann die Anforderungen der DSGVO?

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      12
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      2 years ago

      In dem Kontext ist “geschäftsmäßige” Anbieter laut Rechtssprechung aber alles, was über eine persönliche Seite hinausgeht und zur Meinungsbildung geeignet ist. Das sind Ursulas Rezepteblog, Uwes Oldtimerhomepage und ganz ganz sicher auf feddit.de. Ein einfacher Hinweis für Spenden an die Betreiber (die sich aktuell aber gegen Spenden wehren) würde es dann eindeutig geschäftlich machen.
      Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch “geschäftsmäßig” wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.

      https://www.e-recht24.de/impressum/13095-impressum-fuer-die-private-homepage.html

      • @[email protected]M
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        92 years ago

        Zu klären wäre auch, ob die Seite dadurch “geschäftsmäßig” wird, wenn User hier kommerzielle Links posten.

        Werbung, insb. Affiliate-Links etc. sind ausdrücklich nicht erwünscht.
        Eine Diskussion/ der Austausch über Produkte sollte aber möglich sein.

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          32 years ago

          https://kanzlei-herfurtner.de/impressumspflicht/

          Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) enthält die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die zur Meinungsbildung beitragen. Die Anforderungen an das Impressum sind in § 55 Abs. 2 RStV geregelt.

          Es lässt sich im Zweifelsfall immer fachsimpeln, ob eine Seite ein Impressum braucht, oder ob es nicht ganz genau auf die Definition passt. Im Zweifelsfall würde ich ein Impressum drin haben. Wenn mich jemand abmahnen möchte, kann ein Anwalt die Daten sowieso einfach bekommen und wegen eines fehlenden Impressums möchte ich keinen Rechtsstreit.
          Auf der anderen Seite habe ich schon ein paar Seiten mit meinem Impressum und privater Adresse, deswegen bin ich da vielleicht auch einfach abgebrühter.

          • @[email protected]
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            2 years ago

            Danke. Das ist dann schon interessanter. Ich würde zwar immer noch behaupten, dass für Lemmy keines nötig ist (journalistisch-redaktionell wäre ein Übertreibung), aber ja, deinen Ansatz verstehe ich. Allerdings kann ich auch verstehen, wenn Menschen nicht wollen, dass ihre Adresse öffentlich einsehbar ist (Melderegister ist zwar technisch gesehen öffenltich, aber nervig einzusehen).

    • Tealk
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      62 years ago

      Danke, ich weiß gar nicht wie so viele darauf kommen, dass das Impressum mit der DSGVO zusammenhängt. Das Recht am eigenen Bild ist auch so ein Punkt welches der DSGVO zugeschrieben wird, das gibts aber schon seit 1900, coole Geschichte müsst ihr euch mal anlesen.

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        22 years ago

        Danke, ich weiß gar nicht wie so viele darauf kommen, dass das Impressum mit der DSGVO zusammenhängt.

        Ich habe den Verdacht, dass wir hier zu den alten Leuten gehören. Ich wusste das einfach, weil es die DSGVO noch nicht gab, als ich IT-Recht belegt habe.

        • Tealk
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          Deutsch
          22 years ago

          Gut das hab ich nicht gerade, aber ich weiß es halt xD Aber die DSGVO darf ja für alles herhalten was blöd ist^^

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      2 years ago

      Und für Leute, deren Mailserver mit T-online kommunizieren will, weil die Eltern-Generation da noch einen Account hat, den sie nicht migrieren kann, weil die gleichaltrigen nicht in der Lage sind ihre Adressbücher anzupassen. Aber danke für den Hinweis, das wusste ich auch noch nicht.